Schmerzensgeld

Schmerzensgeld von 550.000 Euro wegen Geburtsschaden nach behandlungsfehlerhafter Geburtseinleitung mit Prostaglandin – OLG Koblenz bestätigt LG Trier

Der erste Fall des neuen Fachinfo-Magazins befasst sich mit einem Urteil des OLG Koblenz, welches das erstinstanzliche Urteil des LG Trier mit einem hohen Schmerzensgeld von 550.000 Euro bestätigt. Eine „Ausreißerentscheidung“ liegt jedoch nicht vor, was der Vergleich mit früheren Urteilen des OLG Köln und des OLG Hamm verdeutlicht.

Im neuen Fachinfo-Magazin HSB erläutert RiBGH a.D. Wolfgang Wellner diesen und vier weitere Fälle, bei denen Schmerzensgelder von bis zu 550.000 Euro zuerkannt wurden:

  • Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 Euro wegen eines von einem Autofahrer grob fahrlässig verursachten schweren Unfalls einer Fahrradfahrerin
  • Schmerzensgeld in Höhe von 430.000 Euro für bei einem Verkehrsunfall erlittene schwerste Verletzungen
  • Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro für behandlungsfehlerhaft verursachte Querschnittslähmung bei einem 14-jährigen Mädchen
  • Schmerzensgeldprozess um Germanwings-Absturz – das Urteil

Wolfgang Wellner war Richter des für das Schadensersatzrecht zuständigen VI. Zivilsenats des BGH und ist Mitherausgeber der Urteilssammlung „Hacks/Wellner/Häcker – Schmerzensgeldbeträge“.

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