
OLG Saarbrücken, Urteil vom 23. November 2017 – 4 U 26/15, juris 60.000 € Schmerzensgeld 1. Zur Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für ein unrichtiges aussagepsychologisches Gutachten im Strafprozess. 2. Führt ein – grob fahrlässig erstelltes – unrichtiges aussagepsychologisches Gutachten im Strafprozess zu einer langjährigen Freiheitsentziehung wegen sexuellen Missbrauchs, können hohe Schmerzensgeldbeträge gerechtfertigt sein (eigener Leitsatz).
BGH, Beschluss vom 16. September 2016 – VGS 1/16 – VersR 2017, 180 BGB § 253 Bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (vormals § 847 BGB a.F.) können alle Umstände des Falles berücksichtigt werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können dabei nicht von vornherein…